Die nach der CRR (Capital Requirements Regulation) erforderlichen Angaben der Sparkasse Wuppertal werden im Rahmen des jährlichen Offenlegungsberichts publiziert. Eine Aktualisierung erfolgt jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses ca. zur Mitte des Kalenderjahres.
Die Sparkasse als Pfandbriefbank ist gemäß §28 PfandBG verpflichtet, quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form folgende, jeweils auf das Quartalsende bezogene Angaben zu veröffentlichen.
Ansprechpartner*in:
Herr Michael Hackmann
Frau Hanni Hesse
Tel. 0202 488-5940
handelsabteilung@sparkasse-wuppertal.de
Jahr | 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal |
2024 | Report 31.03. | - | - | |
2023 | Report 31.03. | Report 30.06. | Report 30.09. | Report 31.12. |
2022 | Report 31.03. | Report 30.06. | Report 30.09. | Report 31.12. |
Jahr | 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal |
2024 | - | - | - | - |
2023 | - | - | - | - |
2022 | Report 31.03. | Report 30.06. | - | - |
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat für die Mitglieder ihres Verbundes – also insbesondere für die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen – bei den Ratingagenturen Moody’s Investors Service und Dominion Bond Rating Service (DBRS) einen Rating-Floor von Aa2 bzw. ein Floor-Rating von A (high) eingeholt. Die Ratingagentur Fitch Ratings hat der Sparkassen-Finanzgruppe ein Rating-Floor in Höhe von A+ (für langfristige Verbindlichkeiten) sowie von F1+ (für kurzfristige Verbindlichkeiten) erteilt.
Erneut wurden wir mit der Sparkassenfinanzgruppe als Makler Nr. 1 von der Zeitschrift Immobilienmanager ausgezeichnet.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.