1. Ergänzend zur Anfrage ist der Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid einzureichen.
2. Nach Auszahlung der Spende benötigen wir von Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung nach § 10b EStG (Richtlinien Bundesfinanzministerium).
3. Bitte beachten Sie, dass pro Wuppertaler Verein bzw. Institution grundsätzlich nur ein Spendenantrag pro Jahr gestellt werden kann.