Überblick

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Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, sein ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto zu sperren und das darauf liegende Geld pfänden zu lassen, um die bestehenden Schulden zu begleichen.

Was bedeutet das für Sie?

Nach einer Kontopfändung wird das Girokonto gesperrt. Hierbei gibt es zunächst keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums, auch nicht eventueller Sozialleistungen. Das heißt, ihr gesamtes Girokontoguthaben kann gesperrt werden. Auszahlungen sind ab dem 2. Tag nach Pfändungseingang nur noch möglich, wenn Ihr Girokonto mehr Guthaben als der gepfändete Betrag ausweist. Dies gilt auch für Daueraufträge und Lastschriften.

Pfändungsübersicht

Details zu ihren Pfändungen – für einen schnellen Überblick

Hier erhalten Sie Informationen zu ihren Pfändungen, wie den Namen des Gläubigers, die Höhe der Gesamtforderung, das Pfändungsdatum und das Aktenzeichen

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Die schnellste Lösung

Wenn möglich, bezahlen Sie Ihre Pfändung sofort, dadurch werden ca. 2 Werktage später alle Konten entsperrt. Hierfür benötigen Sie einen Online-Banking-Zugang bei der Stadtsparkasse Wuppertal. Diesen können Sie hier bei Bedarf vorab eröffnen.

Pfändungsschutzkonto eröffnen

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Die alternative Lösung

Sollten Sie derzeit keine Möglichkeit haben die Pfändung direkt zu bezahlen, können Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Basiskonto gemäß ZKG umwandeln. In dieser Variante bieten wir einen Zusatzvertrag an, der das sog. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) darstellt.

Eine Umwandlung ist ausschließlich vor Ort möglich, daher vereinbaren Sie gerne einen Termin.

FAQs

FAQs

Wie kommen Kontopfändungen zustande?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Kontoguthaben pfänden zu lassen.

Was ist ein Gläubiger?

Ein Gläubiger ist jemand (z. B. ein Unternehmen), der gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben.

Wie bekomme ich mit, dass mein Konto gepfändet wurde?

Informationen über die Pfändung haben Sie bereits vom Pfändungsgläubiger erhalten. Sollten trotzdem Fragen bestehen, setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Gläubiger / Gläubigervertreter in Verbindung, der weitere Detailfragen beantworten kann.

Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit über den Online-Banking-Zugang Details zu ihrer Pfändung abzufragen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen folgende telefonische Durchwahl zur Verfügung: 0202 488 – 2424

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber (außer juristische Personen) einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Die Umwandlung ist möglich, wenn

  • es sich bei Ihrem Konto um ein Einzelkonto handelt und
  • Sie bisher noch kein P-Konto (auch nicht bei anderen Kredit­instituten) besitzen.

Bitte beachten Sie, dass P-Konten nur im Guthaben geführt werden dürfen. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich.

Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur einmalig notwendig und muss bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch.

Ist die Umwandlung in ein P-Konto auch noch nach Kontopfändung möglich?

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann auch beantragt werden, wenn für das Girokonto bereits Pfändungen zugestellt wurden.

Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Sparkasse Wuppertal vollzogen, gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse Wuppertal zur Bearbeitung drei Geschäftstage Zeit hat.

Bitte beachten Sie, dass die Konto-Umwandlung nur einmalig notwendig ist und bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen muss. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch.

Gibt es Einschränkungen beim P-Konto?

P-Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich.

Was kostet ein P-Konto?

Es gilt der vereinbarte Kontoführungspreis. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

Kann das P-Konto auch ein Gemeinschaftskonto sein?

Das Gesetz lässt P-Konten nur als Einzelkonten zu. Ein Gemeinschaftskonto darf nicht als P-Konto geführt werden.

Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, so darf die Sparkasse Wuppertal erst einen Monat nach Zustellung des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses aus dem Kontoguthaben Beträge an den Pfändungsgläubiger auskehren.

In diesem Zeitraum kann jeder Kontoinhaber die Sparkasse Wuppertal beauftragen, sein anteiliges Guthaben auf ein Einzelkonto bei der Sparkasse Wuppertal zu übertragen. Auch weitere Gutschriften innerhalb des Monats nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden dann anteilig auf das Einzelkonto übertragen.

Dabei wird das Guthaben grundsätzlich pro Kopf aufgeteilt, bei zwei Kontoinhabern bekommt also jeder die Hälfte. In besonders gelagerten Fällen können sich die Kontoinhaber und der/die Gläubiger auch auf eine andere Aufteilung einigen. Diese Vereinbarung muss der Sparkasse Wuppertal in Textform mitgeteilt werden.

Möchte der Pfändungsschuldner im Rahmen seiner Pfändungsfreibeträge über das übertragene Guthaben verfügen, muss er sein Einzelkonto in ein P-Konto umwandeln. Der nicht gepfändete Kontoinhaber benötigt kein P-Konto.

Wird das Gemeinschaftskonto trotzdem gesperrt?

Das Konto wird auch gesperrt, wenn die Pfändung nur einen der Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos betrifft.

Wie hoch ist mein pfändungsfreier Betrag?

Über den automatisch bestehenden Grundfreibetrag hinaus kann sich der Pfändungsfreibetrag für das P-Konto je nach Lebenssituation des Kontoinhabers um weitere Freibeträge erhöhen. Informationen dazu finden Sie in der „Kundeninformation zum Pfändungsschutzkonto“.

Die Erteilung bzw. Anpassung ist beispielsweise durch anerkannte gemeinnützige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen oder auch online möglich.

Können auch Firmenkonten als P-Konto geführt werden?

Eine Voraussetzung für die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto  ist, dass der Kontoinhaber eine natürliche Person ist. Somit können Einzelkaufleute oder Selbständige ihr Firmenkonto in ein P-Konto umwandeln.

Was muss ich in Bezug auf Dauerauftäge und PS-Lose beachten?

Bei einer bestehenden Pfändung werden bestehende Daueraufträge ausgesetzt.

PS-Lose werden vollständig gelöscht und nehmen an keiner weiteren Verlosung teil.

Werden Ruhenderklärung bzw. Aussetzungen der Pfändung akzeptiert?

Ruhenderklärungen werden nicht akzeptiert.

Wie erhalte ich generelle Auskünfte zur Pfändung wie Anschrift, Telefonnummer des Gläubigers oder Höhe der Forderung?

Sie bekommen im Vorfeld einer Pfändung ausführliche Informationen durch den Gläubiger/ entsprechenden Vertreter auf dem Postweg.

Wenn Sie bereits eine pushTAN-Verbindung freigeschaltet haben, können Sie über die virtuelle Assistentin Linda weitere Informationen zu Ihrer Pfändung erhalten. Geben Sie hierzu das Stichwort "Pfändung" ein.

Wo kann ich mich bei Fragen zu meiner Pfändung informieren?

Umfassende Informationen zum Thema Kontopfändung finden Sie hier auf unserer Informationsseite.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Eröffnung eines P-Kontos, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Sparkasse.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an eine der zuständigen Schuldner-bzw. Verbraucherberatungsstellen (z.B. Diakonie, AWO).

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