Je komplexer das eigene Aufgabengebiet, desto wahrscheinlicher ist es, früher oder später einmal auf die professionelle Hilfe seines Haftpflichtversicherers angewiesen zu sein. Wenn Sie für einen Vermögensschaden zur Verantwortung gezogen werden, können Sie sich auf den vollen Schutz verlassen.
Wo Menschen arbeiten, passieren unweigerlich Fehler. Entsteht einer Person oder einem Unternehmen dabei ein Schaden, wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen. Das ist gesetzlich geregelt. Unternehmer haften dabei für ihre Angestellten und müssen Schadenersatz leisten – in unbegrenzter Höhe.
Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzverpflichtungen. Da diese Versicherungen buchstäblich existenziell ist, verlangen viele Auftraggeber, dass Sie gegen Vermögensschäden entsprechend versichert sind.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt schuldhaft verursachte Vermögensschäden ab. Beispiele sind:
Wir prüfen alle Schadenersatzansprüche: Bei berechtigten Ansprüchen, bezahlen wir sie. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab – die Kosten dafür (Sachverständige, Anwalts- und Gerichtskosten) tragen auch wir. Sollten Sie beispielsweise eine Anweisung Ihres Auftraggebers wissentlich verletzt haben, wofür normalerweise KEIN Versicherungsschutz besteht, so tragen wir trotzdem die Abwehrkosten, bis ein Gericht festgestellt hat, dass es wissentlich geschah. Nur, wenn die Wissentlichkeit gerichtlich festgestellt wird, sind Sie verpflichtet, alle erbrachten Leistungen zu erstatten. Gegen Sachschäden und Personenschäden können Sie sich mit der Betriebshaftpflichtversicherung versichern.
Alle Personen und Unternehmen mit dem Risiko durch berufliches Versehen Vermögensschaden zu verursachen. Dies beinhaltet vor allem die Dienstleistungsbranche (IT-Dienstleister, freie Berufe, etc.) sowie Steuerberater und Rechtsanwälte. Viele Auftraggeber setzen für die Auftragsvergabe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung voraus.
Weiter Informationen finden Sie hier.